Beitragsordnung

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Version vom 11. November 2019, 19:23 Uhr von Lenz (Diskussion | Beiträge) (§ 3 Beiträge)

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Beitragsordnung des Hans-Beimler-Chors

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 16.12.2014

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Beitragshöhe pro Monat 14 EUR Beschlossen am 29.10.2019
Ehrenmitglieder frei
Fördernde Mitglieder mindestens 1 EUR/Monat
  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  2. Der Beitrag wird monatlich fällig.
  3. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Überweisung auf das Konto des Chors entrichtet.
  4. Auf Antrag kann der Chorbeirat eine abweichende Beitragshöhe beschließen.

§ 4 Vereinskonto

Hans-Beimler-Chor c/o Annegret Grimme
IBAN: DE51 4306 0967 1184 3505 00
BIC: GENODEM1GLS

Empfehlung (Stand 13.12.2018)

Die meisten Chormitglieder zahlen über den benannten Mindestbeitrag einen Betrag, über den selbstverständlich eine Spendenbestätigung ausgestellt wird. Zumeist sind es weitere 7 €/Monat.