Der Chor: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Hans-Beimler-Chor ist als nichteingetragener Verein organisiert. Der Hans-Beimler-Chor wurde vom Finanzamt für Körperschaften Berlin als gemeinnützig anerkannt.
 
Der Hans-Beimler-Chor ist als nichteingetragener Verein organisiert. Der Hans-Beimler-Chor wurde vom Finanzamt für Körperschaften Berlin als gemeinnützig anerkannt.
  
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* [[Satzung]]
 
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* [[Freistellungsbescheid]]
 
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Version vom 15. September 2015, 10:02 Uhr

Der Hans-Beimler-Chor ist als nichteingetragener Verein organisiert. Der Hans-Beimler-Chor wurde vom Finanzamt für Körperschaften Berlin als gemeinnützig anerkannt.