Diskussion:Vorschlag zur Satzungsänderung

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Der Entfall des Quorums unter der Voraussetzung, daß

  • die Ladungsfrist drei Monate beträgt und
  • der Versammlungsort sich innerhalb des S-Bahn-Rings von Berlin befindet,

soll allen Chormitgliedern die Teilnahme ermöglichen. Aber gleichzeitig die Handlungsfähigkeit (d.h. Beschlussfähigkeit) des HBC sichern.

Denn unsere Satzung schreibt ja jährlich eine ordentliche MV vor. Wenn diese aber nicht zustande kommt, weil das Quorum nicht erreicht wird, haben wir ein Problem. Was dann tun?!