Entscheidungsfindung im Chor

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Erstmal eine Gedankensammlung von Oliver Lenz privat:

Ernsthafte Entscheidungen bedürfen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Durch diesen Formalismus ist gewährleistet, daß alle an der Sache Interessierten an der Abstimmung teilnehmen können. Unsere Satzung besagt in #.C2.A77_Organe_der_Vereinigung bzw. §8, daß zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Frist von fünf Tagen einzuladen ist.

Ad hoc-Abstimmungen, die nicht auf einer Mitgliederversammlung stattgefunden haben, sind nur ein Meinungsbild und entfalten keinerlei Rechtsgültigkeit.

In vielen Fällen genügt ein Meinungsbild, damit der Chorbeirat eine Grundlage für zu treffende Beschlüsse hat.