Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus HBCwiki
Lenz (Diskussion | Beiträge) |
Lenz (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 27: | Zeile 27: | ||
==§ 4 Vereinskonto == | ==§ 4 Vereinskonto == | ||
− | Hans-Beimler-Chor c/o | + | Hans-Beimler-Chor c/o Harro Läpple<br> |
− | IBAN: | + | IBAN: DE58 4306 0967 1130 3787 01<br> |
BIC: GENODEM1GLS | BIC: GENODEM1GLS |
Version vom 26. März 2016, 11:43 Uhr
Beitragsordnung des Hans-Beimler-Chors
- Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 16.12.2014
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Beitragshöhe pro Monat | 6 EUR |
Ehrenmitglieder | frei |
Fördernde Mitglieder | mindestens 1 EUR/Monat |
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Der Beitrag wird monatlich fällig.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Überweisung auf das Konto des Chors entrichtet.
- Auf Antrag kann der Chorbeirat eine abweichende Beitragshöhe beschließen.
§ 4 Vereinskonto
Hans-Beimler-Chor c/o Harro Läpple
IBAN: DE58 4306 0967 1130 3787 01
BIC: GENODEM1GLS