Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. November 2019, 20:23 Uhr
Beitragsordnung des Hans-Beimler-Chors
- Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 16.12.2014
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Grundsatz
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Beitragshöhe pro Monat | 14 EUR | Beschlossen am 29.10.2019 |
Ehrenmitglieder | frei | |
Fördernde Mitglieder | mindestens 1 EUR/Monat |
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Der Beitrag wird monatlich fällig.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Überweisung auf das Konto des Chors entrichtet.
- Auf Antrag kann der Chorbeirat eine abweichende Beitragshöhe beschließen.
§ 4 Vereinskonto
- Hans-Beimler-Chor c/o Annegret Grimme
IBAN: DE51 4306 0967 1184 3505 00
BIC: GENODEM1GLS
Empfehlung (Stand 13.12.2018)
Die meisten Chormitglieder zahlen über den benannten Mindestbeitrag einen Betrag, über den selbstverständlich eine Spendenbestätigung ausgestellt wird. Zumeist sind es weitere 7 €/Monat.