Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus HBCwiki
Lenz (Diskussion | Beiträge) (→§ 3 Beiträge) |
Lenz (Diskussion | Beiträge) (→§ 3 Beiträge) |
||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
| Beitragshöhe pro Monat | | Beitragshöhe pro Monat | ||
| 7 EUR | | 7 EUR | ||
− | | | + | | ''Beschlossen auf MV am 13.12.2016 |
|- | |- | ||
| Ehrenmitglieder | | Ehrenmitglieder |
Version vom 15. Januar 2017, 21:34 Uhr
Beitragsordnung des Hans-Beimler-Chors
- Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 16.12.2014
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Beitragshöhe pro Monat | 7 EUR | Beschlossen auf MV am 13.12.2016 |
Ehrenmitglieder | frei | |
Fördernde Mitglieder | mindestens 1 EUR/Monat |
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Der Beitrag wird monatlich fällig.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Überweisung auf das Konto des Chors entrichtet.
- Auf Antrag kann der Chorbeirat eine abweichende Beitragshöhe beschließen.
§ 4 Vereinskonto
Hans-Beimler-Chor c/o Annegret Grimme IBAN: DE51 4306 0967 1184 3505 00 BIC: GENODEM1GLS